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Feuerwiderstandsklassen und Brandschutz in Garagenbauten

Was bei der Planung von Garagen in Bezug auf den Brandschutz zu beachten ist.
Die Sicherung der in Ihrer Garage untergebrachten Werte liegt uns am Herzen. Vor allem bei Kleingaragen mit einer Nutzfläche von weniger als 100 m² gelten erheblich erleichterte Brandschutzvorgaben. Wir von Käuferle zeigen Ihnen, auf welche Punkte es ankommt. Verweis auf Kompetenz auch bei Türen und Fenstern: https://stage.kaeuferle.de/fenster-tueren/brandschutzsysteme

Käuferle – führender deutscher Hersteller von Garagentoren

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Wir sind ein Familienunternehmen aus Aichach bei Augsburg mit über 50 Jahren Erfahrung im Bau von Garagentoren, Parkboxen und Trennwandsystemen. Unsere Produkte sind handwerklich durchdacht und stets Teil von ganzheitlichen Lösungen, die insbesondere die Belange des Brandschutzes berücksichtigen. So gelingt es uns die bestmögliche Sicherung Ihre Werte.

Kompetenz im Brandschutz für Klein-, Mittel- und Großgaragen

Unsere Produktpalette beinhaltet die unterschiedlichsten Garagentore für Garagen jeder Größe. Daher kennen wir nicht nur alle aktuellen Brandschutznormen und -vorschriften für das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Überdies bieten wir aber auch hilfreiche Tipps und Planungshinweise rund um die bauaufsichtlichen Vorgaben, Feuerwiderstands- und Baustoffklassen sowie zu Brandschutztoren und anderen Brandschutzelementen.

Individuelle Garagentore, maßgeschneiderte Sicherheit

Ihre Wünsche und die jeweiligen Einbausituationen und Abmessungen bilden für uns die Grundlage bei der Planung und Herstellung von Garagentoren. Auf diese Weise und dank der großen Farb- und Materialpalette für die Torfüllungen harmonieren unsere Tore perfekt mit Ihrer Architektur. Hinzu kommt unser umfassender Service, mit dem wir Sie von Anfang bei allen Brandschutzthemen unterstützen.

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Wissenswertes über Feuerwiderstandsklassen bei Garagenbauten

Sicherheit im Brandfall geht vor

Um auch in Garagenbauten im Brandfall größere Sachschäden zu vermeiden und Menschenleben zu retten, schreiben die Muster-Garagenverordnung und Musterbauordnung die Einhaltung bestimmter Regeln vor. Wesentlich sind die Feuerwiderstandsklasse eines ganzen Bauteils sowie das Brandverhalten der Baustoffe, aus dem dieses Bauteil zusammengesetzt ist. Hauptaugenmerk liegt dabei auf den tragenden Bauteilen – z. B. Wände, Decken, Stützen.

Baustoffklassen – Brandschutz mit Beton, Stahl, Aluminium und Holz

Um Baustoffe hinsichtlich ihres Brandverhaltens vergleichbar zu machen, erfolgt deren Gruppierung in Baustoffklassen nach nicht brennbaren, schwer entflammbaren, normal entflammbaren und leicht entflammbaren Baustoffen. Mit Beton oder Mauerwerk lässt sich in Garagen stets die höchste Feuerwiderstandsklasse erreichen. Doch auch Holz-, Stahl- oder Aluminiumbauteile können diese Anforderung erfüllen – etwa durch Kapselungen oder Anstriche.

Feuerwiderstandsklassen für Bauteile

Je nach Feuerwiderstandsdauer werden Bauteile (z. B. Wände, Decken, Stützen) in verschiedene Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Die in der DIN 4102-2 definierten Bezeichnungen F30 (feuerhemmend), F60 (hoch feuerhemmend) und F90 (feuerbeständig) beziehen sich auf eine bei Prüfungen ermittelte Feuerwiderstandsdauer in Minuten. Weitere Vorgaben hierzu enthält die europäische Norm DIN EN 13501-2.

Feuerwiderstandsklassen für Türen

Befinden sich Türen oder Garagentore in Wänden mit bauaufsichtlichen Brandschutzanforderungen, dann müssen diese die Anforderungen der dazu passenden Feuerwiderstandsklassen T30, T60 und T90 erfüllen. Auch hier geben die Zahlen an, wie viele Minuten das Bauteil einem Feuer standhalten muss. Wesentlich für den Feuerwiderstand der Brandschutzelemente (wie Garagen- oder Brandschutztore), ist neben dem eingesetzten Baustoff insbesondere die bauliche Ausführung.

Welche Garagentypen gibt es und was gilt für sie?

Die Größe der Garage macht den Unterschied

Tragende Garagenwände und -decken sowie raumabschließende Wände und Decken zwischen Garagen und anders genutzten Räumen oder Gebäudeteilen müssen in Mittelgaragen (100-1000 m² Nutzfläche) und Großgaragen (über 1000 m² Nutzfläche) laut Muster-Garagenverordnung und Musterbauordnung feuerbeständig sein. Bei Kleingaragen mit weniger als 100 m² Nutzfläche sind diese Bauteile auch aus feuerhemmenden oder nicht brennbaren Baustoffen ohne Feuerwiderstand möglich.

Freistehende Einzel- und Doppelgaragen

Tragende und raumabschließende Bauteile von eingeschossigen, oberirdischen und freistehenden Kleingaragen sind ganz ohne Feuerwiderstand möglich. Außerdem müssen sie nicht aus nichtbrennbaren Materialien bestehen. Um das Feuerrisiko zu minimieren, werden Einzel- und Doppelgaragen dennoch oft aus Beton und Mauerwerk errichtet, was sich als versicherungstechnisch vorteilhaft erweisen kann. An die Garagentore bestehen hier keine besonderen Anforderungen.

Garagenanbauten an ein Wohnhaus

Werden Kleingaragen an ein Wohngebäude angebaut, ist die dorthin orientierte Wand feuerhemmend (F30) auszuführen, um im Brandfall einen Brandüberschlag zu verhindern – Türen in dieser Wand müssen entsprechend die Feuerwiderstandsklasse T30 erreichen. Garagen in Beton und Mauerwerk erfüllen diese Feuerwiderstandsklasse ohnehin, Garagenbauten in Holz- oder Stahlbauweise benötigen eventuell eine Beplankung mit F30-Feuerschutzplatten bzw. eine Brandschutzbeschichtung.

Carports

Da Carports in der Regel in offener Holzbauweise errichtet werden, sind sie besonders brandgefährdet. Während für freistehende Carports in der Regel keine brandschutzrechtlichen Vorgaben existieren, gelten für an Wohnhäuser angebaute, mehrseitig geschlossene Carports ähnliche Vorschriften wie für Garagenanbauten.

Tipps und Planungshinweise rund um das Thema Brandschutz in Garagen

Feuervermeidung als wichtigstes Gebot

Heutige Fahrzeuge werden wegen der zunehmenden Größe und wegen des steigenden Anteils an brennbaren Materialien zu immer gefährlicheren Brandlasten. Allein deshalb schon sollten größere Treibstoffmengen hier ebenso wenig gelagert werden wie leicht entzündliche Stoffe. Und auch wenn hierzu keine gesetzlichen Vorgaben existieren: Mit einem Feuerlöscher in Reichweite hätte sich so manche Brandkatastrophe leicht vermeiden lassen.

Brandschutz auch ohne verbindliche Vorschriften

Für Einzel- und Doppelgaragen gibt es zwar oft nur wenige Auflagen hinsichtlich der Baustoffe und Feuerwiderstandsklassen, dennoch darf das Thema Brandschutz in Garagen nicht vernachlässigt werden. Investitionen in den Brandschutz lohnen sich immer – vor allem, wenn es darum geht, einen Brandüberschlag auf andere Gebäude oder Fahrzeuge zu verhindern.

Brandschutzvorgaben der Bundesländer beachten

Trotz der bundesweit geltenden Muster-Garagenverordnung und Musterbauordnung sind die behördlichen Brandschutzanforderungen an Kleingaragen noch immer Ländersache. Informieren Sie sich daher vor dem Bau Ihrer Garage über die in Ihrem Bundesland geltenden Vorschriften. Sprechen Sie uns an: Die Käuferle-Serviceteams helfen Ihnen mit ihrem Know-how beim Erreichen Ihrer Ziele.

Häufige Fragen zu Feuerwiderstandsklassen und Brandschutz in Garagen

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zu Feuerwiderstandsklassen und Brandschutz in Garagen:

KÄUFERLE WORKBOOKS

In unseren Käuferle Workbooks bieten wir Architekten, Planern und Bauherren eine Übersicht über unsere vielfältige Produktpalette und unsere umfassenden Serviceleistungen. Damit Sie immer bestens informiert sind.

Weitere Interessante Themen und Informationen

Außergewöhnliches Design und ausgereifte Technik.
Flexible Lösungen für sichere und funktionale Abstellräume
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Garagentore

Bitte kontaktieren Sie unseren Kundendienst, wenn alle Vorarbeiten (wie z. B. die Kabelverlegung) abgeschlossen sind und der Torbereich frei begehbar ist. Wir werden dann einen individuellen Termin mit Ihnen abstimmen.

Sie erhalten nach der Freigabe Ihrer Toranlage einen auf Ihren Auftrag abgestimmten Kabelverlegeplan. In diesem Plan sind sämtliche Kabel eingezeichnet, die der von Ihnen beauftragte Elektriker benötigt, um alle Arbeiten durchführen zu können.

Prüfungen und Wartungen von Toranlagen sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Jedoch ist vielen Betreibern von Toranlagen nicht bewusst, dass sie diese Verantwortung haben.
Gerne unterbreiten wir ihnen ein Angebot über eine einmalige Wartung oder einen Wartungsvertrag. Ihre Toranlage wird dann von unseren sachkundigen Monteuren einmal jährlich gewartet.

Toranlagen unterliegen durch den täglichen Gebrauch einer starken Beanspruchung, die Verschleiß und Abnutzung zur Folge haben kann. Durch den einfachen und übersichtlichen Aufbau können manche Teile selbst schnell ausgetauscht werden. Unser Kundendienst hilft ihnen hier gerne weiter. Sie erreichen uns unter 0180 3900505 oder unter service@kaeuferle.de.

Aufgrund definierter Ausnahmen in den Normen und Richtlinien ist ein Not-Halt-Befehlsgerät für unsere Toranlagen, die selbstverständlich dem aktuellsten Stand der Technik entsprechen, nicht zwingend erforderlich.

Bitte ersetzen Sie beide Federn.
Die Federn werden für festgelegte Lastwechsel berechnet. Wenn eine Feder reißt, steht auch die zweite Feder unmittelbar vor der berechneten Bruchgrenze und sollte daher ersetzt werden. Unser Kundendienst-Team kann Ihnen auf Wunsch die nötigen Ersatzteile anbieten bzw. die Reparatur der Toranlage durchführen.

Trennsysteme

Wir liefern Ihnen gerne für jede Tür einen Schließzylinder. Dieser ist dann allerdings nicht in die Schließanlage Ihres Gebäudes integriert. Sollten Sie einen zur Schließanlage passenden Zylinder bevorzugen, dann benötigen Sie für unsere UTS-Türen mit PZ-Griff einen Halbzylinder in der Größe 10/30, und für Türen mit Drückergarnitur einen Halbzylinder in der Größe 30/60.

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